Ostereierschießen für Jedermann

Die Büdinger Schützengesellschaft 1353 e.V. lädt zum diesjährigen Ostereierschießen auf ihr Vereinsgelände „Am Hammer“ am Sonntag, 24.03.13 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr ein.

Eingeladen ist jeder, der einmal seine Treffsicherheit beweisen möchte. Geschossen wird wahlweise mit dem Kleinkalibergewehr auf 50m oder dem Luftgewehr auf 10m. Hierbei handelt es sich um dieselben Entfernungen, auf die bei Veranstaltungen wie zum Beispiel beim Biathlon um sportliche Erfolge gerungen wird.

Als Prämie winken bunt gefärbte Ostereier, die in dieser Zeit bestimmt eine Verwendung finden. Am Schießen kann jeder der möchte ab einem Alter von 10
Jahren teilnehmen.

Damit das leibliche Wohl nicht zu kurz kommt, hat die Büdinger Schützengesellschaft ausreichend Sorge getragen. Am Nachmittag gibt es Kaffee und Kuchen.

Wer sich sonst für den Schießsport interessiert, ist gerne eingeladen, an einem kostenlosen Probetraining teilzunehmen. Die sehr erfolgreiche Jugendabteilung trainiert montags und mittwochs in der Zeit von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Erwachsene haben die Möglichkeit, donnerstags ab 19:00 Uhr die Faszination olympischer Sportarten kennen zu lernen.

Der Eintritt ist frei, 5 Schuß 3,-€, inkl. Munition bei Kleinkaliber im Alter von 14 – 99 Jahren. 5 Schuß 2,-€, inkl. Munition bei Luftgewehr im Alter von 10 – 14 Jahren.

Information: Neues Lastschriftverfahren ab 2014

Am 31.01.2014 werden nationale Regelungen des herkömmlichen Lastschriftenzuges mittels Kontonummer und Bankleitzahl durch ein einheitliches europäisches Verfahren ersetzt. Dieses trägt den Namen Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum). Damit sollen europaweite Überweisungen vereinheitlicht und ein höherer Sicherheitsstandard eingeführt werden. Die bisher nötigen Angaben von Kontonummer und Bankleitzahl werden durch die IBAN ersetzt. Neu ist, dass Lastschrifteinzüge mindestens 14 Tage vor Einzug angekündigt werden müssen und die Einzüge einen Gläubiger-Identifikationsnummer und eine Mandatsreferenz enthalten.

Für die Mitglieder, die uns bereits eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt haben, ändert sich nichts, hier wird die Umstellung automatisch vorgenommen; wir werden euch im Zug der Umstellung anschreiben und die oben genannten Daten mitteilen. Mitglieder, von denen uns bislang keine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug vorliegt, möchten wir bitten uns zur Vereinfachung der anfallenden Verwaltungsarbeit eine solche zu erteilen. Das Formular dazu könnt ihr mit Klick auf diesen Link aufrufen. Füllt es bitte aus und sendet es per Post, E-Mail oder Fax zurück.

Waffenbesitzer sollen in Zukunft durch den Verfassungsschutz beobachtet werden

Der Bundesrat hat sich mehrheitlich für eine weitere Verschärfung des Waffenrechts ausgesprochen – Besitzer legaler Waffen sollen in Zukunft auch durch den Verfassungsschutz überwacht werden

Am 1. Februar 2013 hat der Bundesrat weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit eine weitere Verschärfung des Waffenrechts auf den Weg gebracht. Nach dem Willen der Mehrheit der deutschen Bundesländer sollen die Waffenbehörden in Zukunft im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung (§ 5 WaffG) auch Informationen beim Verfassungsschutz einholen. Dies bedeutet eine weitere massive Einschränkung der bürgerlichen Freiheitsrechte rechtstreuer Waffenbesitzer.

Vorgeblich soll mit dieser Überprüfung durch den Verfassungsschutz der Waffenbesitz von Personen aus dem extremistischen Spektrum eingedämmt werden. Tatsächlich wird mit dieser völlig überzogenen Maßnahme vom Versagen des Verfassungsschutzes und der Polizei bei der Aufklärung der NSU-Morde abgelenkt. Bisher konnte für keine der nach diesen Morden sichergestellten Waffen nachgewiesen werden, dass es sich um eine legale Waffe gehandelt hat. In der Regel ist von Kriminellen auch nicht zu erwarten, dass sie die Waffen, mit denen sie eine Straftat begehen wollen, vorher bei der Waffenbehörde anmelden.

Anstatt Konzepte zu entwickeln, mit denen man das Problem der illegalen Waffen wirksam in den Griff bekommen kann, geht man den einfachen Weg und drangsaliert weiterhin eine Personengruppe, die gemäß WaffG durch die Behörden bereits außerordentlich streng überprüft und überwacht wird.

Auf Initiative der bayerischen FDP hat das Bundesland Bayern gegen diesen Gesetzesentwurf gestimmt. Die Beratung durch den Bundestag steht noch aus. Als selbstbewusste Bürger dieses Landes müssen wir eine solche nachrichtendienstliche Durchleuchtung ablehnen.

Sportschützen, Jäger und Sammler historischer Waffen sind kein Fall für den Verfassungsschutz!

Quelle: FDP Bayern

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Unterlagen zum Thema

Empfehlung an den Bundesrat

Gesetzentwurf des Bundesrates

Pressemitteilung des Bundesrates

 

Fundsachen Kappenabend

Nach dem Kappenabend vom vergangenen Samstag wurden mehrere Kleidungsstücke gefunden. Diese können am

Samstag, 16.02.2013 ab 15:00 Uhr

im Vereinsheim auf dem Hammer abgeholt werden.

Kappenabend auf dem Hammer

Die Büdinger Schützengesellschaft veranstaltet am

Samstag, 09. Februar 2013

einen Kappenabend in ihrer Festhalle. Beginn ist 20:00 Uhr, der Eintritt beträgt. € 3,00.