Büdinger Schützengesellschaft 1353 e.V.

Der Tradition verbunden, der Zukunft verpflichtet

Mitgliedschaft

Interessieren Sie sich für eine Mitgliedschaft in der Büdinger Schützengesellschaft 1353 e.V.? Informieren Sie sich zuerst mittels dieser Seiten über unseren Verein und unsere Möglichkeiten. Als weiteres lesen Sie dazu bitte unsere Satzung und die folgenden Informationen zu den Aufnahmemodalitäten.

Mitglied

Mitglied in der Büdinger Schützengesellschaft 1353 e.V. kann jede Frau oder jeder Mann werden, die/der unbescholten ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Weiteres regelt die Satzung.

Antrag

Den Aufnahmeantrag steht in der Rubrik “Schriftliches” zum download im Dateiformat PDF zur Verfügung. Füllen Sie diesen bitte aus und senden diesen zu Händen des geschäftsführenden Vorstandes der Büdinger Schützengesellschaft 1353 e.V. per eingeschriebenen Brief an die Vereinsadresse ein.

Eine unserer Vorschriften ist die Unterschrift zweier Bürgen. Diese erhalten Sie, wenn Sie schon des Öfteren an Probetrainingsterminen teilgenommen haben und wie Sie näher kennengelernt haben. An einer unserer drei Hauptversammlungen entscheiden die anwedenden Mitglieder mit Mehrheitsentscheidung abschließend über Ihren Aufnahmeantrag.

Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag

Die Aufnahmegebühr beträgt für Erwachsene € 200,00 und der Jahresbeitrag € 105,00. Für Schüler, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende halöbieren sich die Gebühren, für Jugendliche beträgt der Jahresbeitrag € 24,00.