Mitgliedschaft

Interessieren Sie sich für eine Mitgliedschaft in der Büdinger Schützengesellschaft 1353 e.V.? Informieren Sie sich bitte zuerst mittels dieser Seiten über unseren Verein und unsere Möglichkeiten. Als weiteres lesen Sie dazu bitte unsere Satzung und die folgenden Informationen zu den Aufnahmemodalitäten.

Mitglied

Mitglied in der Büdinger Schützengesellschaft 1353 e.V. kann jede Frau oder jeder Mann werden, die/der unbescholten ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Weiteres regelt die Satzung.

Antrag

Den Aufnahmeantrag steht in der Rubrik “Schriftliches” zum download im Dateiformat PDF zur Verfügung. Füllen Sie diesen bitte aus und senden diesen zu Händen des geschäftsführenden Vorstandes der Büdinger Schützengesellschaft 1353 e.V. per eingeschriebenen Brief an die Vereinsadresse ein.

Eine unserer Vorschriften ist die Unterschrift zweier Bürgen. Diese erhalten Sie, wenn Sie schon des Öfteren an Probe – Trainingsterminen teilgenommen haben und wir Sie näher kennengelernt haben. An einer unserer zwei Hauptversammlungen entscheiden die anwesenden Mitglieder mit Mehrheitsentscheidung abschließend über Ihren Aufnahmeantrag.

Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag

Die Aufnahmegebühr beträgt für Erwachsene € 200,00 und der Jahresbeitrag € 150,00. Für Schüler und Studenten mit Volljährigkeit halbieren sich die Gebühren auf Antrag.
Für Schüler, Jugend und Junioren beträgt der Jahresbeitrag seit 2017 € 60,00.

Arbeitsdienste

Bislang konnten wir die notwendigen Arbeiten auf dem Vereinsgelände auf freiwilliger Basis erledigen. Dadurch, dass unsere vereinseigenen Anlagen durch den 100m- Stand sehr viel größer geworden sind und durch unsere Veranstaltungen immer mehr helfende Hände benötigt werden, ist das auf freiwilliger Basis nicht länger zu bewältigen.

Daher erwarten wir von jedem aktiven Mitglied ab dem Jahr 2015 einen Arbeitseinsatz von 10 Stunden im Jahr zu Gunsten des Vereins. Jugendliche (ab 14 Jahren) haben einen Arbeitseinsatz von 5 Stunden zu leisten.  Alternativ können die Arbeitsstunden finanziell abgegolten werden. Nähere Informationen hierzu erteilt unser Rechner.

Hinweis

Für Kinder unter 12 Jahren sieht der Gesetzgeber eine ärztliche Untersuchung über die geistige Reife zur Teilnahme am Schießsport vor. Ein Formblatt für den untersuchenden Arzt finden Sie Auf der Seite “Schriftliches” in Bereich “Formulare”.