Vorschriften zum Waffenerwerb

Nachdem die Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz im Frühjahr 2012 verabschiedet wurden, sind die bisherigen Regelungen zum Waffenerwerb für Sportschützen über die Mitgliedschaft im Hessichen Schützenverband verbindlich festgeschrieben worden.

Auf der Seite “Rechtliches” unserer Homepage sind die Regelungen zusammengefasst dargestellt, zusätzlich die erforderlichen Formulare für Waffenbeantragung zum Download hinterlegt. In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Regelungen zu den Schießnachweisen unbedingt einzuhalten sind.