Information: Neues Lastschriftverfahren ab 2014

Am 31.01.2014 werden nationale Regelungen des herkömmlichen Lastschriftenzuges mittels Kontonummer und Bankleitzahl durch ein einheitliches europäisches Verfahren ersetzt. Dieses trägt den Namen Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum). Damit sollen europaweite Überweisungen vereinheitlicht und ein höherer Sicherheitsstandard eingeführt werden. Die bisher nötigen Angaben von Kontonummer und Bankleitzahl werden durch die IBAN ersetzt. Neu ist, dass Lastschrifteinzüge mindestens 14 Tage vor Einzug angekündigt werden müssen und die Einzüge einen Gläubiger-Identifikationsnummer und eine Mandatsreferenz enthalten.

Für die Mitglieder, die uns bereits eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt haben, ändert sich nichts, hier wird die Umstellung automatisch vorgenommen; wir werden euch im Zug der Umstellung anschreiben und die oben genannten Daten mitteilen. Mitglieder, von denen uns bislang keine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug vorliegt, möchten wir bitten uns zur Vereinfachung der anfallenden Verwaltungsarbeit eine solche zu erteilen. Das Formular dazu könnt ihr mit Klick auf diesen Link aufrufen. Füllt es bitte aus und sendet es per Post, E-Mail oder Fax zurück.