Schießanlage 50m – Information
Grundsätzlich können Sie auf unseren 50 Meter Ständen jede nach deutschem Waffengesetz für Privatpersonen erlaubte Langwaffe mit Büchsenlauf nutzen. Die Waffen müssen den jeweiligen genehmigten Sportordnungen der vom Bundesverwaltungsamt anerkannten Sport- und Jagdverbände entsprechen.

