Allgemeines
Grundsätzlich können Sie auf unseren 100 Meter Ständen jede nach deutschem Waffengesetz für Privatpersonen erlaubte Langwaffe mit Büchsenlauf nutzen. Die Waffen müssen den jeweiligen genehmigten Sportordnungen der vom Bundesverwaltungsamt anerkannten Sport- und Jagdverbände entsprechen. Die Sportordnungen halten wir zur Einsicht vor. Dennoch gelten einige Einschränkungen, die wir im folgenden nennen:
- Maximal 7.000 Joule Mündungsenergie
- keine Hartkern oder nach WaffG für Zivilisten verbotene Munition
- keine Schwarzpulverwaffen
Für die Nutzung der Schießstände schließen sie rechtlich gesehen einen Mietvertrag mit uns ab. Hierzu haben wir einige Unterlagen vorbereitet, die wir Ihnen zur Ansicht im Format PDF zu Verfügung stellen. Grundlage jeder Nutzung ist die Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie unserer Haftungsregularien.
Einmalige Registrierung
Aus Versicherungs- und Haftungsgründen möchten wir gern wissen wer unseren Stand nutzt. Hierzu haben wir ein Formular vorbereitet, in dem Sie uns bitte Ihren Namen, Anschrift, Art der waffenrechtlichen Erlaubnis und den Verband in dem Sie organisiert sind mitteilen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Annahme der auf unseren Anlagen gültigen Regeln. Dieses Formular müssen Sie nur bei der ersten Nutzung ausfüllen; Sie erhalten von uns eine Karte mit Ihrem Namen und einer laufenden Nummer, mit dieser Karte können sie sich bei jedem weiteren Besuch schnell und zeitsparend anmelden.
Sie können das Formular gern vorab ausfüllen und zu Ihrem Besuch mitbringen.
100 Meter Schießanlage Übersicht
Die Anlage umfasst insgesamt acht Bahnen mit elektronischen Trefferaufnahmen und Trefferanzeigen über Monitore am Schützenstand. Die elektronische Ausrüstung wurde von der Firma Meyton geliefert und ist für statischen Disziplinen aller anerkannten Verbände geeignet.
Der Stand selbst ist mit umfangreichen Ablagemöglichkeiten unter den Schützenständen versehen, so kann selbst umfangreiche Ausrüstung verstaut werden. Wir halten für Liegendanschlag Tische und sitzende Anschlagsarten Sitzmöglichkeiten vor. Jede Schießbahn bietet die Möglichkeit, die Beleuchtungsverhältnisse individuell nach eigenen Vorlieben einzustellen.
Der Schießstand wird durch Kameraanlagen im Bereich der Schützenstände sowie der Trefferaufnahme überwacht; die Aufzeichnungen werden für Nachweiszwecke im Fall von Unstimmigkeiten bei Beschädigungen oder Verstoß gegen gültige Sportordnungen gespeichert. Ferner ist die Möglichkeit der Fernüberwachung des Schießbetriebes mittels technischer Einrichtungen gegeben.
Zugelassene Waffen
Auf unseren Schießanlagen sind alle nach deutschem Waffengesetz für Privatpersonen zugelassene Langwaffen mit Büchsenläufen bis zu einer Mündungsenergie von 7.000 Joule zugelassen. Zusätzlich gelten die Ausführungen der jeweiligen Sportordnungen. Der Nachweis, ob eine Waffe, Munition, Anschlagsart oder Disziplin zugelassen ist obliegt dem Nutzer. Im Zweifel entscheidet die Aufsicht.
Langwaffen in Kurzwaffenkalibern (beispielsweise 9mm, 357mag, 44mag) sind nur zugelassen für Mitglieder in Verbänden deren aktuell gültige Sportordnung das Schießen in diesem Kaliber auf 100m vorsieht. Den Nachweis der Verbandsmitgliedschaft und die passende Zielscheibe bitte mitbringen. Keine Ausnahmen für Jäger! Wer den Fangschuss mit Kurzwaffenkaliber auf 100m trainieren möchte, kann das im Revier tun.
Bei Nutzung halbautomatischer Schusswaffen ist die Magazinkapazität auf 10 Schuss begrenzt, werden Magazine mit höherer Kapazität benutzt, dürfen maximal 10 Schuss geladen werden. Die Verwendung einer Hülsenfangeinrichtung ist aus Sicherheitsgründen (Verletzungsgefahr) vorgeschrieben.
Nutzungsentgelte
Für unsere Gäste erheben wir ein Nutzungsentgelt von € 20,00 für jede angefangene Stunde; Bitte kommen Sie zur Abwicklung der Vorbereitungen zwanzig Minuten vor der gewünschten Schießzeit auf den Schießstand. Der Mietzeitraum sollte nach Möglichkeit immer zur vollen Stunde beginnen, Vorbereitungs- und Abschlusszeiten gehen von der Schießzeit ab. Die Zeit läuft, sobald der Nutzer den Stand einnimmt und mit den Vorbereitungen beginnt.
Sonstiges
Nach dem Schießen ist es selbstverständlich, den Schützenstand wieder so herzurichten, wie er angetroffen wurde.
Die Verfügbarkeit von Gewehrauflagen kann nicht gewährleistetet werden und es wird empfohlen eigene Auflagen und Schießsäcke mitzubringen.
Gewehrriemen sind auf der Anlage nicht gestattet und müssen für die Nutzung abgenommen werden.
Verwendete Schießauflagen oder Unterlagen gehören in den Spint am Kopfende des Schützenbereichs.
Die elektronischen Messrahmen sind ausdrücklich nicht zum Einschießen von Optiken und Visierungen geeignet.
Auf Anfrage können die Ansprechpartner der Anlage (Erster Schießwart, Schießwart Gewehr) betreute Termine zum Einschießen von Waffen anbieten.
Mitglieder
Alle oben stehenden Regularien und Verfahrensweisen gelten ausdrücklich auch für Mitglieder der Büdinger Schützengesellschaft 1353 e.V.
Wir würden uns freuen Sie bald auf unseren Schießanlagen begrüßen zu dürfen! Selbstverständlich können Sie auch andere sportliche Disziplinen ausüben. Welche Anlagen wir noch zur Verfügung haben, entnehmen Sie bitte der Seite „Sportanlagen“.


