Schießanlage 50m – Information

Allgemeines
Grundsätzlich können Sie auf unseren 100 Meter Ständen jede nach deutschem Waffengesetz für Privatpersonen erlaubte Langwaffe mit Büchsenlauf nutzen. Die Waffen müssen den jeweiligen genehmigten Sportordnungen der vom Bundesverwaltungsamt anerkannten Sport- und Jagdverbände entsprechen.

Einmalige Registrierung
Aus Versicherungs- und Haftungsgründen möchten wir gern wissen wer unseren Stand nutzt. Hierzu haben wir ein Formular vorbereitet, in dem Sie uns bitte Ihren Namen, Anschrift, Art der waffenrechtlichen Erlaubnis und den Verband in dem Sie organisiert sind mitteilen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Annahme der auf unseren Anlagen gültigen Regeln. Dieses Formular müssen Sie nur bei der ersten Nutzung ausfüllen; Sie erhalten von uns eine Karte mit Ihrem Namen und einer laufenden Nummer, mit dieser Karte können sie sich bei jedem weiteren Besuch schnell und zeitsparend anmelden.

Sonstiges
Nach dem Schießen ist es selbstverständlich, den Schützenstand wieder so herzurichten wie er angetroffen wurde.

Mitglieder
Alle oben stehenden Regularien und Verfahrensweisen gelten ausdrücklich auch für Mitglieder der Büdinger Schützengesellschaft 1353 e.V.
 
Wir würden uns freuen Sie bald auf unseren Schießanlagen begrüßen zu dürfen! Selbstverständlich können Sie auch andere sportliche Disziplinen ausüben. Welche Anlagen wir noch zur Verfügung haben, entnehmen Sie bitte der Seite „Sportanlagen“.