Zeittafel |
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[1353] | Erste nachgewiesene urkundliche Erwähnung der Schützengesellschaft |
[14. Jahrhundert] | |
[1413] | Erste Erwähnung eines städtischen Büchsenmachers |
[1416 – 1535] | Rechnungen, Rechnungen, Rechnungen, … |
[1538 – 1594] | Regelmäßiges Übungsschießen |
[1544 – 1552] | Schutz und Trutz |
[1651 – 1652] | Erste urkundliche Erwähnung des „Ritters“ und Stiftung der dritten „Ritterkette“ |
[1652 – 1664] | Heutige „Ritterkette“ und neue Stadtfahne angeschafft |
[Dreißigjähriger Krieg] | Bürgerschützen und Soldaten |
[1651 – 1816] | Wandel von der Schutztruppe zur Schützengesellschaft |
[1830] | Bauernaufstand |
[1848] | Revolution |
[1857 – 1884] | Der „Hammer“ wird festes Schießgelände |
[1914 – 1918] | Erster Weltkrieg |
[1930 – 1950] | Dunkle Zeiten |
[1951 – 1961] | Ein neuer Anfang |
[1964 – heute] | Auch schon fast historisch… |
1353 |
Heinrich von Ysenburg, Herr zu Büdingen, gab 1353 seiner Stadt Büdingen einen Freiheitsbrief -unsere erste Stadtverfassung. Neben der Befreiung der Bürger von gewissen Steuern, Abgaben und Dienstleistungen verpflichtete er sie, Gräben und Wälle, Mauern und Tore in gutem baulichen Zustand zu halten und diese durch ständige Wächter auf den Brücken und Türmen zu bewachen. Die Anfänge der Büdinger Wehranlagen liegen wohl in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts, als man sich anschickte, die Burgmannensiedlung im Tal vor der staufischen Reichsburg zu sichern. Diese frühen Verteidigungseinrichtungen werden bereits 1290 in einem Rechtsstreit zwischen den Herren von Ysenburg und den Herren von Breuberg genannt, die damals die werdende Stadt als Ganerben besaßen.
Der Wachtdienst gehörte seit eh und jeh zur Wehrhoheit einer mittelalterlichen Stadt. Alle männlichen Bürger waren für die Sicherheit verantwortlich, und jeder mußte grundsätzlich Wachtdienst leisten, wenn die Reihe an ihn kam, sofern er nicht auf Grund besonderer Privilegien davon befreit war. Um den Bürgern diese tägliche unbequeme Last abzunehmen, ging man allmählich dazu über, besoldete Torwächter, Stadtwächter, Nachtwächter oder, -Schützen- in Dienst zu nehmen. Schützen im mittelalterlichen Sinne waren nicht nur die Mitglieder von Schießgesellschaften, sondern alle Schießwaffenträger wurden ganz allgemein so bezeichnet. Zum Unterhalt der besoldeten und meist für ein Jahr angenommenen Stadtschützen mußten die Bürger durch Steueraufkommen beitragen, das in Form eines „Wachtgeldes“ erhoben wurde. In friedlichen Zeiten reichte diese kleine Schar völlig aus, um die Sicherheit der Stadt zu gewährleisten und über umherstreunendes lichtscheues Gesindel Herr zu werden. Anders dagegen war die Situation bei drohender Gefahr. Dann lebte die allgemeine Wachtdienstpflicht wieder auf. Wacht- und Stadtordnung geben uns noch heute Auskunft darüber, wie sich der Ausschuß – so werden in Büdingen oft die Schützen genannt – im Ernstfall bei „lärmungen und heylergeschrei“ zu verhalten hatten. Für die Stadt Büdingen und ihr Umland sind die Appell- und Lärmplätze seit der Mitte des 16. Jahrhunderts bekannt. |
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14. Jahrhundert |
Schon aus dem Bürgereid, der 1428 in Punkt 3 sagte: „… euch oder dich mit gewehr, so verordnet werden wird, uf erfordern Jederzeit erscheinen, auch darmit fertig Undt gerüst halten, ….,“ wird deutlich, daß der Bürger zur Verteidigung seiner Stadt verpflichtet war.
Die fehdereichen Jahrzehnte nach der Mitte des 14. Jahrhunderts haben sicher dazu beigetragen, daß man Wege suchte, das Schützenwesen in Büdingen zu bessern und auszubauen. Die kriegerischen Auseinandersetzungen während der falkensteinischen Fehde in den sechziger Jahren wirkten sich auf die gesamte Wetterau aus. Kein Wunder, daß der Orden des Heiligen Wilhelm – die Wilhelmiten – seine Büdinger Niederlassung 1366 “ Earmudis wegin, von raube, von brande und von großem gebrestin des landis daselbiß“ aufgab und sich nach Witzenhausen zurückzog. Bereits 1369 versprach Heinrich von Ysenburg seinen Bürgern, daß die in diesem Jahr ihnen auferlegten Kriegssteuern ihren Privilegien nicht nachteilig sein sollten und verpflichtet sich auch, die in ehrlichen Kriegen gefangenen Bürger wieder loskaufen zu wollen. Die Selbolder Exkursion Heinrichs von Ysenburg mit seinen Milizen aus Büdingen, Wenings und Eckartshausen gegen das dortige Kloster (1372), die Fehde der Hanauer und Ysenburger gegen die von Hutten (1373), die ständigen Fehden des Grensauer Vetters der Ysenburger, die hessisch-mainzische Fehde (1401-1405) oder die Fehden des 15. Jahrhunderts, während deren Verlauf des öfteren Büdinger Schützen zur Verstärkung nach Wenings ins Quartier gelegt wurden, diese Fehden alle verlangten von den Büdinger Bürgern ständige Einsatzbereitschaft, um Schaden abzuwenden, was nicht immer gelang. Gar oft erschienen streifende Trupps der „Feinde“ und nahmen den Bauern vor den Toren der Stadt Vieh weg, was zur Folge hatte, daß der Ausschuß ausziehen mußte, um dem Gegner die Beute wieder abzujagen. |
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1413 |
Reichlicher fließen die Nachrichten über die Büdinger Schützen erst nach 1413. Am 22. März des genannten Jahres verpflichtete sich Hans Schotze alljährlich zwei Handbüchsen zu liefern. Eine soll Diether von Ysenburg und seine Erben erhaIten, die andere soll den Bürgermeistern der Stadt geliefert werden, „uff das sie ir geschoss jerlich domyde bessirn“. Er verpflichtete sich auch, Geschoß, Büchsen, Armbrüste und Pulver der Herren von Ysenburg und der Stadt, wenn notwendig, in Ordnung zu halten.
Diese Urkunde mag als Beweis dafür gelten, daß das Feuerrohr schon frühzeitig in Büdingen eingeführt war. Beide Waffenarten – Rohr und Armbrust – wurden lange Zeit nebeneinander gebraucht. Rund 500 Jahre hielt sich in Büdingen das Handwerk der Büchsenmacher. Sind uns auch die Namen der frühen Meister dieses Handwerks noch unbekannt, so wissen wir doch von ihrer Existenz. In älteren Bürgermeisterrechnungen oder den Kirchenbüchern begegnen uns öfters namenlose stadtbekannte Personen, die durch ihre berufliche Tätigkeit gekennzeichnet sind. Da kommt im 15. Jahrhundert öfters der »Armbroster« vor, zu Beginn des 17. Jahrhunderts wird einmal der »Büchsenschmitt« genannt oder 1652 die >Büchsenschäfterin<, erwähnt. Andere uns bekannte Büchsenmacher waren: Johann Martin Becker um 1717, Johannes Grau vor 1748, N. Dannert, der alte Büchsenmacher vor 1755, Abraham Becker um 1760, Franz Andreas Schäf(f) zwischen 1766 und 1777, Marquard 1773, Johann Peter Schäfer vor 1812, Ferdinand Schlosser zwischen 1813 und 1847 aus dem Erbachischen Fürstenau, von dem noch Büchsen im Heuson-Museum im Rathaus aufbewahrt werden. Der letzte der Büdinger Büchsenmacher war Ludwig Schön, der 1933 verstarb. |
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1416 – 1535 |
Bei allen Veranstaltungen der Stadt Büdingen standen die Schützen in vorderster Reihe und wurden laut der erhaltenen Bürgermeisterrechnungen stets auf Kosten des Stadtsäckels bewirtet.
Vor wenigen Wochen fand Herr Punke im Archiv des fürstlichen Hauses die bisher älteste Bürgermeisterrechnung der Stadt Büdingen aus dem Jahre 1416. Neben Ausgaben für die „Schule“, werden vor allem Ausgaben für die Schützen genannt. Sie erhielten damals Geld am St. Sebastianstag, für „farben Schotzentuch“ für Garn zum Markieren des Schießgartens und 27 Gulden für Wein, den sie sonntags zwischen Ostern und der Pfarrkirb (wohl 1. Oktober) vertranken. Die Stadtrechnung von 1535 nennt folgende Ausgaben: „uff St. Bestchestag“, (St. Sebastianstag) einen Gulden, desgleichen einen „uff Sonntag Lätare für Weinkauf“. Im selben Jahr ließ die Stadt den Schützen neue Kappen anfertigen und gab für Tuch und Macherlohn 7 Gulden 3 Tornes und dem „Armbroster 2 Gulden 4 Tornes für 31/2 Ellen Tuch zu rock und Kappe“. Auf St. Martin, Aschermittwoch und „unsers Herrn Lychnamstag“, erhielten sie je 4 Schilling zur Ergötzlichkeit, dazu kamen 5 Gulden 6 Tornes 2 Heller für 27 Viertel Wein, den sie bei Schießübungen vertranken. Diese Zahlen lassen sich in etwa seit 1416 belegen und machen mit den Ausgaben für Mauerbau und Instandsetzungsarbeiten an den Wehranlagen bis zu 35% des städtischen Etats aus. 1590 spendete die Stadt ihren Schützen elf Sonntage hintereinander beim Schießen je ein Viertel und im Herbst 17 Viertel besonders (1 Viertel = 8 Liter), 1592 von Ostern bis Galli im ganzen 30 Viertel Wein. Die Bürgermeisterrechnung von 1661 nennt uns folgende Ausgaben:
Obliche Ausgaben:
Aus all den Eintragungen ersehen wir, daß die Schützen mindestens seit dem frühen 15. Jahrhundert einheitliche Kleidung – Rock und Kappe – trugen und während des Sommers alle Sonntage auf dem Schießplatz zusammenkamen, um sich in der Handhabung der Waffen zu üben. Als Schießplatz wird uns der Wall vom Schlaghaus nordwärts am Seemenbach genannt, im 16. Jahrhundert der Damm zwischen der Alt- und Neustadt (heute alter Marktplatz), später der Hirschgraben und im 18. Jahrhundert das Gelände zwischen Seemenbach und Landratsamt, wo sich der Flurname „Bei der Schießhütte“ bis heute erhalten hat. Die großen „Abschießen“, fanden meist im Herbst statt, wobei die Sieger durch Darreichung von Kränzen geehrt wurden. Beim Hauptschießen, das immer auf Pfingsten abgehalten wurde, erhielt der beste Schütze die „Kette“, oder den „Ritter“. |
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1538 – 1594 |
Außer den regelmäßigen Übungsschießen im Sommer, dem Pfingstschießen und dem Herbstschießen fanden öfters auch größere Fest- und Preisschießen statt, zu welchen die Schützen aus befreundeten Städten und Amtsdorfschaften eingeladen wurden und die Mitglieder des Grafenhauses und benachbarte Herrschaftsfamilien erschienen.
So fand beispielsweise am 11. August 1538 ein Armbrustschießen zu Büdingen statt, zu welchem Graf Anton von Ysenburg-Büdingen-Ronneburg einladen ließ. An 84 Städte, Flecken und Dörfer waren die Einladungsbriefe hinausgegangen, 123 Schützen waren erschienen. Es wurde mit der Armbrust auf eine 70 Meter entfernte Scheibe (Spiegeldurchmesser 15 cm) geschossen. Jeder Schütze durfte 24 Schuß abgeben, und das in sportlichem Anschlag, nämlich mit „Freischwebendem Arm“. Dieses Wettschießen, ausgetragen vor mehr als 400 Jahren, würde bei einer Beteiligung von 123 Schützen in einer Disziplin jede Kreismeisterschaft unserer Tage in den Schatten stellen. Gar mancher unserer Sportschützen wird neidvoll auf die Leistung des Siegers von damals gucken: Der Sieger traf 13 mal den winzigen Spiegel in 70 Meter Entfernung. Er hieß Thonges Moller und stammte aus Assenheim. Unter den Preisgekrönten werden Schützen aus Aschaffenburg, Assenheim, Büdingen, Butzbach, Darmstadt, Fulda, Friedberg, Frankfurt, Geinhausen, Gießen, Dreieichenhain, Lieblos, Lauterbach, Mainz, Nidda, Oppenheim, Petterweil, Reichenbach, Reicheisheim, Steinau, Wenings, Wächtersbach und Worms aufgeführt. Im selben Jahr 1538 fand noch ein weiteres Schießen auf Sonntag nach Bartholomäustag, am 26. August in Büdingen statt, zu welchem Bürgermeister und Rat Einladungen hatten ergehen lassen. Solche Schützenfeste wiederholten sich in Büdingen und wurden bis in unsere Zeit abgehalten. Aber auch in anderen Städten waren die Büdinger Schützen von jeher gern gesehene Gäste. Erzbischof Diether, ein Ysenburger, stiftete einen Ochsen im Wert von 8 Gulden als „Bestes“ und konnte während des Festes auch seine Büdinger Landsleute begrüßen. Im 16. Jahrhundert beteiligten sich Büdinger Schützen an einer Unmenge Wettschießen. Neben der Bereitschaft der Schützen, in Notzeiten die Stadt zu verteidigen und sich dafür im Schießen zu üben, pflegte man auch die edle Unterhaltung in fröhlicher Runde und die nach sportlichen Regeln ausgetragenen Wettschießen. Neben dem Schießen und den geselligen Zusammenkünften wurden aber auch die religiösen Pflichten nicht vernachlässigt. Im letzten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts gründeten fromme Schützenbrüder an manchen Orten der Grafschaft Ysenburg Bruderschaften zur Hebung des sittlichen Lebens und der christlichen Barmherzigkeit. Bekannt sind uns die Bruderschaften St. Gangolf in Hitzkirchen, die Marienbruderschaft in Wenings, die Bruderschaft Unser Lieben Frauen, St. Nikolaus und St. Sebastian in Offenbach, deren Statuten aus dem Jahre1491 erhaltengebliebensind,und die Bruderschaft St. Sebastian in Büdingen. Nach der Wiederherstellung der Hergottskapelle an dem Fahrweg nach dem Großendorf, heute die Anwesen Müller und Scherkamp in der Bahnhofstraße, errichteten die Brüder und Schwestern auf der Empore einen St. Sebastiansaltar, den der Mainzer Erzbischof Uriel von Gemmingen wohl im Spätherbst des Jahres 1508 einschließlich der Kapelle weihte. Ein Jahr später hinterlegte der Brudermeister den Confirmationsbrief des „Bischoves Uriels“, in „ein Gemeuertes schenklein“ in der „Kirchen“. Der religiöse Charakter der Bruderschaft, der Laien, Brüder und Schwestern angehörten, und von dem so vielerlei Zeugnisse noch vorhanden sind, wurde erst durch die Reformation beseitigt. Sichtbar erinnern uns heute noch an das Wirken der St. Sebastiansbruderschaft die „Feldgottesdienste“ an den Pfingstschießen und eine ihrer Hauptaufgaben, verstorbene Mitglieder in christlicher Weise zum Friedhof zu geleiten und zur Erde zu bestatten. |
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1544 – 1552 |
In der „Bestellung der Statt Büdingen“ vom Jahre 1544, welche,“uffgericht und der Bürgerschafft bey einer leutenden Glocken verkündet“ wurde, wird bestimmt, daß bei Feuer- und Feindesgeschrei jeder sofort mit seiner Wehr an den ihm zugewiesenen Posten zu eilen hat und denselben ohne den Befehl des Amtmanns oder eines Bürgermeisters nicht verlassen darf.
Alle gedingten Wächter müssen an den ihnen verordneten „letzten“ (Befestigungen) sein. Die drei Hauptpforten der Stadt wurden mit je 4, die Karispforte mit 2 Mann besetzt. Verschiedene Türme erhielten eine Besatzung von 1-3 Schützen. Alle anderen Bürger versammelten sich an den ihnen zugewiesenen Orten, die Altstädter „underm kaufhaus“, die Neustädter, „uff dem sandt“, und warteten da des Amtmanns Befehle ab. Bewaffnet waren damals: mit Hellebarden 47, mit Sauspießen 19, „Büchsenschützen“ zählte man 51, im ganzen waren es also 117 zum Waffendienst verpflichtete Bürger ohne die 20 Wächter auf Pforten und Türmen. Daß man damals auch schon die Wehrsteuer kannte, beweist uns eine Liste vom gleichen Jahr. Darin heißt es, daß die Altstadt 65, die Neustadt 117, die Hinterburg 52, Schmitten 11, der Schafhof 1 und Großendorf 44 wehrfähige bzw. steuerpflichtige Einwohner zählte, insgesamt 290 Mann, welche einhundertdreißig Gulden 19 Schilling und Heller „Defensivhilfe“ zahlten. Nach dem „Verzeichnis der Bürger und wo ein jeder hiverordnet, auch was einem jeden für eine wer (Wehr) gesetzt sei“ hatte die Stadt mit Großendorf, Schmitten und Hinterburg im Jahre 1552 234 wehrpflichtige Bürger, davon 139 Büchsenschützen und 95 Hellebardner und Schweinsspießer, die den verschiedensten Stadtteilen angehörten. Sobald Feindesgeschrei gehört und Sturm geläutet wurde, sowohl bei Tag als auch bei Nacht, hatten die wehrfähigen Bürger sich mit ihren Waffen an die ihnen zugewiesenen Plätze zu begeben. Es standen unter dem Befehl des Schultheißen Jorg Jormann vom Mühltor bis an das kleine Brückeichen am Untertor 24 Schützen. Von da bis an das aufziehende Brücklein am Gebück unter dem Befehl des Bürgermeisters H. Fiedler 26; weiter bis an den dicken Turm (Folterturm) gegen Johann Bayers Garten 28 unter Andreas Seibmann. Vom Damm bei Graf Antons Behausung beim Obertor (heute Oberhof) bis an den Schießdamm (oberer Schmittbogen) unter Velten Fyth 13; unter Adam Rinker von dem Schießberg bis Graf Reinhards Brücke 22; von da hinter Graf Reinhards Viehhof hin bis zur Mühlpforte 27 Schützen unter dem Befehl von Michel Hans. In Reserve blieben beim Rathaus 24 Hellebardner und 19 Schweinsspießer unter Führung des Bürgermeisters Hanz Metzler und auf dem Sand 25 Hellebardner und 27 Schweinsspießer unter Velten Hans. |
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1651 – 1652 |
Seit wann eine Ritterkette bei den Büdinger Pfingstschießen ausgeschossen wird, wissen wir nicht.
1513 heißt es in einem Rechenschaftsbericht der St. Sebastiansbruderschaft „ltem 6 Schilling 3 Heller ist unter der Schießhütten, so man mit den Eyben geschossen hat, zum Ritter gefallen“, das dürfte m.E. nach der älteste Hinweis auf diesen Brauch bisher sein. In den Abschnitten 42 und 44 der von dem Grafen Wilhelm Otto der Stadt im Jahre 1651 gegebenen Schützenordnung ist mehrmals vom Gewinn des Ritters die Rede. Die jetzige, 1652 gefertigte „Kette“ hat nachweislich nicht eine, sondern mindestens schon zwei Vorgängerinnen gehabt, wie sich aus Akten im fürstlichen Archiv ergibt. Schon 1579 stellten Schützenmeister und Schützen zu Büdingen das Ansuchen, daß „weil die Schützenketten vorhin durch eine Person veräußert worden . . . ein ander Ketten gemacht werden sol“. Aus dieser Notiz erkennen wir, daß das Schützenkleinod rechtswidrig veräußert worden war, durch eine „Person“, die nicht genannt ist. Die Anschaffung einer neuen Kette, der zweiten, muß kurz darauferfolgtsein. Doch auch ihr war kein langer Gebrauch beschieden. Über ihren Verbleib berichten die Akten, daß Stoffel Ziepprecht, ein Büdinger Bürger, 1645 von gemeiner Bürgerschaft bei der gräflichen Gemeinschaftskanzlei verklagt wurde, Schadensersatz für die 1634 abhanden gekommene Schützenkette zu leisten. Ziepprecht, zur Verantwortung gezogen, gibt an, daß er 1634 Schützenmeister gewesen sei, als die Metternich’schen Einquartierungen nach Büdingen gekommen seien. In seiner Sorge um die „Kette“, habe er sie im Beisein des anderen Schützenmeisters Hans Schöffer dem Bürgermeister Peter Hornschuh zur Verwahrung geben wollen, doch habe sie dieser nicht angenommen. Um sie vor dem Zugriff von Plünderern zu sichern, nahm Stoffel Ziepprecht sie an sich, „doch nicht, um sie in seinem Privatnutzen zu verwerten, oder sie gar zu entfremden“. Er berichtet dann weiter, „er habe sie in seinem Weingarten vergraben, wo sie ein Metternich’scher Soldat gefunden, ausgegraben und entwendet habe“. Er bittet um Abweisung der Klage, im anderen Falle verlangt er einen Zuschuß zu den Anschaffungskosten für die Kette aus den früher vorhandenen gemeinen Schützengeldern, über deren Verbleib „der andere Schützenmeister“ Hans Schöffer Rede und Antwort geben könne, oder solle gemeine Bürgerschaft selbst diesen Zuschuß leisten. Zum Schluß meint er, daß „die Zeiten noch also beschaffen, daß man der Schützenkette sonder Zweifel nicht so hoch bedürftig“. Das Gericht war aber von seiner Schuldlosigkeit nicht recht überzeugt und verurteilte ihn zu einer „Beisteuer zur neuen Ritterkette in Höhe vorn 10 Reichsthaler“. Den Rest mußte die Schützengesellschaft drauflegen. |
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1652 – 1664 |
1652 konnte ein neuer „Ritter“ angeschafft werden, der bis auf den heutigen Tag die begehrteste Trophäe der Büdinger Schützen ist.
1661 wurde auch eine neue Stadtfahne angeschafft, die von den Schützen bei ihren Auszügen mitgeführt wurde. Die Stadtrechnung sagt dazu: „Folgt aihier, was die Newe Statt Fahne kost:
Eine weitere Fahne in den Farben Rot-gold (gelb) wurde 1664 angeschafft, sie wurde aber 1674 durch übermäßiges Fahnenschwingen zerstört. |
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Dreißigjähriger Krieg |
Gegen Ende des 16. Jahrhunderts wählte Graf Philipp von Ysenburg besondere Leute unter seinen Bürgern aus, die er von Kopf bis Fuß gleichmäßig kleidete, in Frankfurt mit Waffen und Wehr versehen ließ und als seine „Soldaten“, bezeichnete. Sie sollten im Ernstfall die Bürgerschützen der Stadt unterstützen und das Land gegen Feinde schützen helfen. Damit es bei den Schießübungen ordentlich zuging, waren von den Ysenburger Herrschaften schon frühzeitig „Schießordnungen“ erlassen worden.
Die älteste uns bekannte stammt aus dem Jahre 1606. Sie zeigt uns das Streben des Grafen Wolfgang Ernst 1. „auch seine Bürgerschützen“, mehr und mehr zu Soldaten auszubilden. Diese Ordnung ließ der Graf „uff ein neues ußrichten“, was besagt, daß bereits eine ältere Schützenordnung vorausgegangen war. Bei Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges wurde das Schützenwesen, damals meist „der Ausschuß“, genannt, in der Grafschaft neu durchorganisiert. Dabei wurde bestimmt, daß im Falle eines Auflaufs oder einer Lärmung in Büdingen der Stadt, Hinterburg und Großendorf sofort 6 Rotten zu je 25 Mann zu bilden seien. Die drei Haupttore und Pforten (Ober-, Unter- und Mühltor) wurden mit je 2 Rotten, also mit 50 Mann besetzt. Die „Gefreite“ standen am Schlaghaus, je eine Schildwache auf der Mühlpforte, bei dem dicken Turm, auf dem Hexenturm und auf dem Turm beim Obertor. Die Hinterburger sammelten sich bei der Mühlpforte und stellten eine Rotte am Schafhof, eine bei der Mühle, eine an der Mühlpforte und eine an der Bruchwiese. Die Großendorfer sammelten sich bei der Linde am Kirchhof. Sie stellten Schildwachen bei der „Schmelzen“, „bei der Ziegelhütte“ bei der „Schmelzbrücke“, und nach der Kälberbach hin. Ihnen zog der Ausschuß aus den benachbarten Dörfern Büches, Wolf, Dudenrod und Pferdsbach zur Unterstützung zu. Die Schützen aus Aulendiebach und Rinderbügen wie auch aus den Gerichten Düdelsheim und Stockheim hatten im Bedarfsfall den Auftrag, die Büdinger Besatzung zu verstärken. Unter besonderen Umständen hatten alle Mannschaften oder nur die „Musketiere“, so wurden während des Krieges die Schützen meist genannt, oder „Hellebardiere“, oder nur je die Hälfte von beiden anzutreten. Die Gefahr wurde durch Feuerzeichen von Ort zu Ort verkündet. 1620 zählte man im „vornehmsten“, Ausschuß der Stadt 33, „im andern Ausschuß“ 101 , insgesamt 134 Musketiere, denen noch 21 Hellebardiere, 3 Trommelschläger, 3 Zimmerleute und 57 andere Wehrleutezugeordnet waren. In den Jahren 1626/27 fand abermals eine Neuorganisation des Schützen- und Militärwesens im Ysenburger Land in den vergangenen Kriegsjahren sich vieles verändert hatte. Bald nach 1627 konnten die Büdinger Schützen im Ausschuß eine Probe ihrer Tüchtigkeit ablegen; denn als Verdugische Kriegsvölker in die Wetterau und insbesondere die Grafschaft Büdingen einfielen und überall übel hausten, bat der Büdinger Ausschuß den Grafen Philipp Ernst, die Feinde angreifen zu dürfen. Tatsächlich wurden die in der Obermacht herumstreunenden Kriegshorden über die Landesgrenzen hinausgetrieben, wobei auf beiden Seiten „etliche wenige Personen tot geblieben“. Obgleich der Schützenausschuß zur Defersive bestimmt war, rückte er im Herbst 1633 doch mit Rüstwagen, Munition und Proviant versehen bis in den Westerwald aus, scheint aber auf dieser Exkursion nicht an den Feind gekommen zu sein. Auch in den folgenden Jahren hatten die Büdinger Schützen öfters in Aktion zu treten, um die Stadt zu verteidigen. In diesem Zusammenhang sei nur , daran erinnert, daß sie unter anderem am 30. November 1634 mit 60 schwedischen Soldaten den Kaiserlichen den Eintritt in die Stadt vermehrten und erst nach heftiger Beschießung, wobei mehrere Bürger ums Leben kamen oder verwundet wurden der starken Obermacht weichend, die Tore öffneten. |
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1651 – 1816 |
Graf Wilhelm Otto von Ysenburg hatte in derschier endlosen Kriegszeit Gelegenheit genug gehabt, die Bedeutung des Schützenwesens kennenzulernen. Deshalb gab er am 26. Mai 1651 der „Schützengesellschaft Büdingen“ eine neue Ordnung. In 51 Artikeln gibt sie den Schützen Richtlinien für ihr Verhalten.
Trotz aller gutgemeinten Vorschriften scheint diese Ordnung nicht viel bewirkt zu haben, denn Graf Ernst Casimir I. zu Ysenburg und Büdingen erließ unterm 16. Januar 1716 eine weitere Schützenordnung mit verbesserten Bestimmungen. Im 18. Jahrhundert verlor die Schützengesellschaft ihre Defensivaufgabe gegenüber der Stadt, es gab nichts mehr zu verteidigen. Nur dann und wann wurde noch einmal der „Ausschuß“, aufgeboten wenn es galt, Zigeuner und fahrendes Gesindel zu vertreiben. Das Leben der Büdinger Schützengesellschaft bewegte sich von nun ab Jahrzehnte hindurch in ruhigen Bahnen. Man hielt die althergebrachten Pfingst- und Herbstschießen, übte nach wie vor an den Sonntagen in den Sommermonaten und beteiligte sich an den Wettschießen auswärtiger Schützengesellschaften oder lud selbst zu solchen ein wie beispielsweise in den Jahren 1712 oder 1718, um nur zwei zu nennen. Die Zuwendungen der Stadt gingen im Laufe dieses Jahrhunderts immer mehr zurück, des öfteren überließ man den Schützenmeistern sogar die Einnahmen aus dem „Judenschutzgeld“, das sie selber einziehen mußten. Wen wundert es da nicht, wenn die Schützenmeister sich über das mangelnde Interesse verschiedener Mitglieder beschwerten. Daran änderten auch die veränderten politischen Verhältnisse nach dem Wiener Kongreß nichts. Die Reichsgrafschaft Büdingen war bereits 1806 in dem größeren Fürstentum lsenburg aufgegangen und 1816 unter die beiden Hessen – Hessen-Darmstadt und Hessen-Cassel – aufgeteilt worden. Öffentliche Aufgaben, die seither von den Schützen wahrgenommen worden waren, wurden nun den großherzoglichen Staatseinrichtungen übertragen. Von jetzt ab betrieb die Schützengesellschaft unter Beibehaltung ihrer alten Traditionen fast ausschließlich den Schießsport. |
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1830 |
Als man während der revolutionären Bauernunruhen im Herbst 1830 versuchte in Büdingen zur Unterstützung des aus Offenbach herbeigerufenen Militärs eine Bürgergarde aufzustellen, gelang dies nicht, denn die Bürgerschaft war eher bauernfreundlich als hessisch eingestellt. Selbst der Graf, Ernst Casimir III., der spätere Fürst Ernst Casimir I., verzichtete auf jeglichen militärischen Schutz für sich und das Schloß und bat den militärischen Kommandanten nicht einzugreifen, um unnötiges Blutvergießen zu vermeiden. Durch sein kluges und ruhiges Auftreten rettete er Schloß und Stadt vor Feuer und weiterem Schaden. Gegen 6 Uhr abends verließen mehr als 2000 der rebellierenden Bauern die Stadt.
Unter Vorantragen der Stadtfahne und mit klingendem Spiel einer Musikkapelle mußten der Graf und die Honoratioren der Stadt die „Aufrührer“ eine Strecke Weges begleiten. Der Aufruhr wurde bald von hessischem Militär niedergeschlagen und die Anführer zu hohen Zuchthausstrafen verurteilt. Die Vorkommnisse dieser schweren Zeit verdeutlichen uns, daß das Büdinger Schützenwesen für die Stadtverteidigung Oberhaupt keine Bedeutung mehr besaß. Eine 1833 für 52 Gulden angeschaffte neue Stadtfahne mußte die alte, 1830 von den Rebellen entweihte, ersetzen. Wie gewöhnlich schoß man auch nach den unruhigen Wochen von 1830 an den Sommersonntagen. In Mode scheint damals ein Schießen „auf die großen Sau“ gekommen zu sein, das uns in verschiedenen Schießlisten der Dreißiger Jahre überliefert ist. |
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1848 |
Erst in dem bewegten Revolutionsjahr 1848 änderte sich mit einem Schlage das Leben in unserem Städtchen. Der Ruf nach Volksbewaffnung erscholl, und im Nu rief man die Bürgerwehr ins Leben, in der die Schützengesellschaft für wenige Jahre aufging.
Am 3. April 1848 ließ der Großherzogliche Bürgermeister Urbach folgendes bekanntmachen: „Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Büdingen Nr. 15 – den 8. April 1848 Bekanntlich hat es die Bürgerschaft übernommen, zur Handhabung des gesetzlichen Zustandes durch Sicherheitswachen jede Nacht die Straßen der Stadt abgehen zu lassen. Diesen Sicherheitswachen, zu deren Unterstützung nöthigenfalls die sich gebildet habende Schützengesellschaft jeden Augenblick bereit ist, werden die Beteiligten unbedingt Folge leisten, indem sonst die Ordnung nicht gehandhabt werden kann, wobei noch bemerkt wird, daß auf der Wache, wo sich die Sicherheitswache versammelt, nur solche Personen zugelassen werden können, die zur Wache gehören, oder die der Dienst dahin führt. Büdingen, den 3. April 1848. Der Gr. Bürgermeister Urbach.“ Den Ernst, mit dem die Büdinger Bürgerschaft in den bewegten Tagen die Probleme der Zeit anging, mag folgende Anzeige beleuchten, die noch ganz den Geist der alten Tradition ausstrahlt. „Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Büdingen Nr. 28, Seite 119, den 8. Juli 1848. (167) Sie haben gewiß mit freundlichem Beifall am vorigen Sonntag das erste Ausrücken unserer Wehrmannschaft gesehen; denn warum sollten wir nicht auf Ihren Beifall in einer Sache rechnen dürfen, die mit heiligem Ernste zum Schutze des Vaterlandes und unserer Stadt ist angefangen? Sie haben aber gewiß auch gesehen, daß noch vieles fehlt, was zum militärischen Anstrich nöthig ist. Eins dieser fehlenden Stücke ist eine Fahne. Die Volkswehr wendet sich darum an Sie, verehrte Frauen und Jungfrauen der Stadt, mit der Bitte, aus Ihren schönen Händen derselben eine Fahne mit den 3 deutschen Farben zu verehren. Wenn einst die Trommel die Wehrmannschaft zum Kampfe ruft, diese Fahne wird als heiliges Panier sie zum Siege führen; denn sie wird den Mann erinnern, daß er streitet für Weib und Kind, und den Jüngling, daß er streitet für das theuerste Kleinod seines Herzens. Ich bitte, daß die Frauen und Jungfrauen von Büdingen zu einer versammlung auf dem Rathause zusammentreffen und das Nähere besprechen mögen. Ein Wehrmann.“ Die Bürgerwehr wurde von einem Major, 4 Hauptleuten und mehreren Leutnants befehligt und bestand aus 4 Kompanien. Es wurden fleißig Exerzier- und Schießübungen abgehalten und der Wehr auch die würdige Fahne in den Farben schwarz-rot-gold mit dem Doppeladler gestiftet. Wie aus der folgenden Bekanntmachung hervorgeht, erhielt die Fahne ihren Schmuck durch die Frauen und Jungfrauen der Stadt. Ende August war sie fertig bestickt und konnte am 3. September feierlich geweiht werden. Sie wird heute nur noch bei besonders feierlichen Anlässen neben der neuen Fahne von 1969 getragen. „Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Büdingen. (110) Die Sammlung zur Anschaffung einer Fahne ist beendigt und über alles Erwarten gut ausgefallen. Das provisorische Comitee richtet nun an alle Frauen und Jungfrauen, welche sich durch ihre gefälligen Beiträge an der Anschaffung einer Fahne beteiligt haben, die freundliche Bitte, sich gütigst Sonntag, den 23, Juli Nachmittags um 4 Uhr, auf dem hiesigen Rathaus einzufinden, damit zu dem bereits bestehenden Comitee noch eine Anzahl von Frauen und Jungfrauen zu einem größeren Comitee gewählt und eine Abstimmung über die Ausschmückung der Fahne u.s.w. vorgenommen werde. Das provisorische Comitee.“ Die Aufgaben der Büdinger Schützengesellschaft – nun Bürgerwehr und Ordnungshüter – waren nicht von langer Dauer. Das konservative Staatssystem verfestigte sich nach der Niederwerfung der in Baden ausgerufenen Revolutionsregierung, der die Hanauer Turnerwehr zugezogen war, und übernahm durch seine Organe wieder den Ordnungsdienst. |
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1857 – 1884 |
Unter den veränderten politischen Verhältnissen fanden sich aber bald Büdinger Bürger zusammen, um die Tradition der früheren Schützengeselischaft wieder aufleben zu lassen. Bereits 1857 entwarf man neue Statuten für die nun neu zu bildende Schützengesellschaft, die schließlich am 27. Oktober 1858 durch die Behörden genehmigt wurden.
Von nun an wechselten die Schießplätze in bunter Reihenfolge. Man hielt die Pfingst- und Herbstschießen am Sandhof ab oder „auf dem Hammer“ veranstaltete Schießen im Jägertal, auf der Casimirshöhe oder im Thiergarten, beteiligte sich an auswärtigen Schützenfesten und behielt auch den traditionsreichen Schützenball nächst dem St. Sebastianstag bei. 1883 erwarb die Schützengesellschaft auf der städtischen Hammerweide die landwirtschaftliche Festhalle durch einen Aktienverkauf und errichtete dort die ersten festen Schießstände. Seit 1884 sind bis auf ganz wenige Ausnahmen alle Schießen hier abgehalten worden. |
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1914 – 1918 |
Den Höhepunkt aller Veranstaltungen bildete die „5. Säkularfeier“ in den letzten Juli- bzw. den ersten Augusttagen des Jahres 1914, zu der man die heutige Schützenhalle errichtete. Diese, noch heute gerahmten Festtage der Schützengesellschaft, fanden einen jähen Abbruch durch die Mobilmachung des deutschen Heeres vom 1. zum 2. August. Für Jahre war nun das Schießen auf dem Hammer zum Stillstand verurteilt.
Den daheimgebliebenen älteren Schützenbrüdern verblieb die Aufgabe, die Verbindung zu den Freunden und Schützenbrüdern an der Front durch Liebesgaben aufrecht zu erhalten. Bewegt lesen wir heute die Dankbriefe und Kartengrüße der Frontsoldaten, die im Archiv der Gesellschaft wohlgeordnet erhalten geblieben sind. Viele Schützenbrüder kehrten aus dem großen Krieg nicht mehr zurück. Nur langsam fand man sich nach dem verlorenen Krieg zusammen. Im Herbst 1919 konnte der Schießbetrieb aufgenommen werden. Der Kaiserpokal von 1914, der nicht mehr ausgeschossen werden konnte, wurde kaum noch beachtet |
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1930 – 1950 |
Unter völlig anderen Verhältnissen erlebte die Schützengesellschaft die Jahre nach 1933.
Der Umbau der Schießanlage mit der Erstellung von 200 Meterständen und das Mitführen eines Wimpels als zweiter Fahne bei Ausmärschen waren neben anderen organisatorischen Veränderungen Ausdruck der politischen Gleichschaltung, die das deutsche Vereinsleben hart getroffen hatte. Selbst das 525 jährige Jubelfest durfte im Jahre 1939 nur in kleinem Rahmen durchgeführt werden. Im Mittelpunkt des Abschießens standen die Gruppenschießen mit dem „Wehrmannsgewehr“ auf die „Brustringscheiben“ der 175-m-Bahn. Im Frühjahr des Kriegsjahres 1944 mußte der Schießbetrieb eingestellt werden. Die Schützenhalle wurde auf Jahre hinaus zweckentfremdet von einer Autoreparaturwerkstatt benutzt. Nach schwerer Kriegs- und harter Nachkriegszeit, niemand glaubte mehr so recht an das Wiederaufleben alter Schützentraditionen, ließen beherzte Männer nicht locker und erreichten schließlich im Frühjahr des Jahres 1950 den Wiederaufbau der Schützengesellschaft. Ungezählte Gespräche waren notwendig gewesen, um die Freunde des Schießsports zusammenzuführen. 1950 konnte der Schießbetrieb – anfangs mit Luftgewehren – aufgenommen werden. Die Abschießen fanden 1951 im Jägertal statt, geübt wurde in der „alten Klippe“. |
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1951 – 1961 |
Das Kreisblatt für den Kreis Büdingen vom Dienstag, dem 21. August 1951, berichtet über das erste Nachkriegsschießen um die Ritterwürde: „lm Jägertal“, einem der ältesten Schießplätze Büdingens, wo die Schießstände neu hergerichtet sind, schossen am vergangenen Sonntag die Büdinger Schützen um die „Ritterwürde“.
Mit dieser Veranstaltung wurde das althergebrachte Herbstschießen wieder aufgenommen. Die Schützen traten in der Frühe auf dem Alten Marktplatz an, um in geschlossenem Zug und mit wehender Fahne die „Ritterkette“ abzuholen, die der Ritter des Jahres 1943, Friedrich Groß, im Schloß aus der Hand der Fürstin empfing. Da die Gewehre der Schützengesellschaft „auf Nimmerwiedersehen“ abgeliefert werden mußten, wurde das Schießen mit Luftgewehren ausgetragen. Nach der Verteilung der Schießpreise blieb man bis um Mitternacht gemütlich beisammen. Am Vorabend des Festes hatten die Schützen einen Fackelzug veranstaltet. Meisterschütze und Schützenkönig des Tages wurde Schützenbruder Hermann Schwalb. Er erhielt die „Ritterkette“, Zweiter an der Bürgerscheibe wurde Ludwig Hörhold, gefolgt von Fritz Groß, . . .“ Rasch wuchs die Zahl der Mitglieder, die zu Beginn des Jahres 1952 die Zahl Hundert überschritt. Die beiden großen Abschießen mußten auch in diesem Jahr im Jägertal abgehalten werden. Einen Rekordbesuch verzeichnete das Pfingstschießen 1953 auf dem vereinseigenen Gelände, „Der Hammerweide“. In unzähligen Arbeitsstunden waren die verkommenen Stände, Bahnen und Wälle durch freiwillige Leistungen der Schützenbrüder wieder hergerichtet worden. Abermals mußten die Schützen zur Selbsthilfe greifen, als es galt, die Anlagen auf der „Hammerweide“, auf den modernsten Stand zu bringen. Der Einsatz hatte sich gelohnt, und 1958 dankten das die Gäste aus Frankfurt, Mainz, Wiesbaden, Darmstadt, Gießen, Butzbach, Friedberg, Bad Nauheim und selbstverständlich die aus dem Schützenkreis 33. Die Stadtverwaltung, Fürst Otto Friedrich und die Schützenbrüder Friedrich Groß und Heinrich Salathe waren neben anderen die treibenden Kräfte, die zur Erstellung der mustergültigen Anlage antrieben und tatkräftig mitwirkten. Auf der Schattenseite ist zu bemerken, daß die 1914 erbaute Schützenhalle noch immer nicht zur Verfügung stand, weil der Benutzer sich weigerte, seine Geschäftsräume zu verlegen. Dafür standen den Aktiven aber nun die neuen Stände zur Verfügung, für die man sich zwei Jahre lang geplagt hatte. 3,50 m hohe Wälle, die am Fuße einer Breite von fast 12 m entsprechen, verlangten eine Erdbewegung von mehr als 4000 m. Die etwa 40 Meter lange Halle wurde so eingerichtet, daß 18 Fünfzigmeterstände, ein laufender Sechzigmeter-Wildstand und der Hundertmeter-Stand geschaffen werden konnten. In den letzten Jahren wurden die Schießanlagen ständig verbessert und um einen modernen Luftgewehrstand bereichert. Für die nahe Zukunft sind weitere Bauvorhaben geplant. Eine hervorragende Ehre wurde der Büdinger Schützengesellschaft zuteil, als Prinz Dieter zu Ysenburg und Büdingen 1961 für den jeweiligen Herbstritter eine Kette stiftete. Dieses Symbol wurde zum erstenmal dem Schützen Paul Sommer verliehen, der im Herbst 1960 das beste Blättchen geschossen hatte. |
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1964 – heute |
Ein besonderes Ereignis in der langen Geschichte der Büdinger Schützen war das 550. Jubiläumsfest 1964. Tausende von Besuchern säumten damals die Straßen der Stadt, um sich den Festzug anzusehen, der die historische Entwicklung der Schießgesellschaft zum Inhalt hatte. Lob und Dank wurde damals den Veranstaltern und den Mitwirkenden von allen Seiten bezeugt, und die Presse schrieb: „Dieser Zug müßte wiederholt werden.“
Ähnlich war es auch, als 1967 die Wallner Schützen aus dem Salzburger Land in Büdingen zu Gast waren. Damals führte ihr Hauptmann, Schützenbruder Eder, 90 Taxenbacher mit ihren Marketenderinnen durch die fahnengeschmückte Stadt, und was damals durch den privaten Kontakt von Schützenbruder E. Hofmeister begann, ist heute schon Tradition. Unvergessen sind den Büdingern auch die erlebnisreichen Tage des Gegenbesuchs in Taxenbach 1968 und 2001. 1972 wartete mit einer Überraschung für die Stadt und die Büdinger Schützengesellschaft auf. Bei Restaurationsarbeiten im fürstlichen Archiv wurde der Freiheitsbrief für die Stadt Büdingen aus dem Jahr 1353 entdeckt. Da bereits in diesem Dokument die Schützen nachweislich erwähnt wurden, nehmen wir dieses Jahr als das Gründungsjahr der Büdinger Schützengesellschaft an. Bis zu dem Zeitpunkt des glücklichen Fundes konnte die Existenz der Büdinger Schützen nur bis in das Jahr 1414 nachgewiesen werden. Im Jahr 2003 konnte die Büdinger Schützengesellschaft das 650ste Jahr ihres Bestehens mit einem Festwochenende feiern. In Verbindung mit dem Bundestreffen der ältesten deutschen Schützenbruderschaften und -gilden wurde eine Veranstaltung abgehalten, die noch lange in Erinnerung der Büdinger Schützen bleiben wird. |
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