Wir wissen, das schon im Jahr 1513 auf den „Ritter“ geschossen wurde. Ob es damals auch schon eine Ritterkette als Auszeichnung gab ist nicht bekannt.
Die jetzige, 1652 aus massivem Silber gefertigte Kette hat nachweislich nicht eine, sondern mindestens schon zwei Vorgängerinnen gehabt, wie sich aus Akten im fürstlichen Archiv ergibt. Schon 1579 stellten Schützenmeister und Schützen zu Büdingen das Ansuchen, daß „weil die Schützenketten vorhin durch eine Person veräußert worden . . . ein ander Ketten gemacht werden sol“.
Aus dieser Notiz erkennen wir, daß das Schützenkleinod rechtswidrig veräußert worden war, durch eine „Person“, die nicht genannt ist. Die Anschaffung einer neuen Kette, derzweiten, muß kurz darauferfolgtsein. Doch auch ihr war kein langer Gebrauch beschieden.
Über ihren Verbleib berichten die Akten, daß Stoffel Ziepprecht, ein Büdinger Bürger, 1645 von gemeiner Bürgerschaft bei der gräflichen Gemeinschaftskanzlei verklagt wurde, Schadensersatz für die 1634 abhanden gekommene Schützenkette zu leisten. Ziepprecht, zur Verantwortung gezogen, gibt an, daß er 1634 Schützenmeister gewesen sei, als die Metternich’schen Einquartierungen nach Büdingen gekommen seien. In seiner Sorge um die Kette, habe er sie im Beisein des anderen Schützenmeisters Hans Schöffer dem Bürgermeister Peter Hornschuh zur Verwahrung geben wollen, doch habe sie dieser nicht angenommen. Um sie vor dem Zugriff von Plünderern zu sichern, nahm Stoffel Ziepprecht sie an sich, „doch nicht, um sie in seinem Privatnutzen zu verwerten, oder sie gar zu entfremden“.
Er berichtet dann weiter, „er habe sie in seinem Weingarten vergraben, wo sie ein Metternich’scher Soldat gefunden, ausgegraben und entwendet habe“. Er bittet um Abweisung der Klage, im anderen Falle verlangt er einen Zuschuß zu den Anschaffungskosten für die Kette aus den früher vorhandenen gemeinen Schützengeldern, über deren Verbleib „der andere Schützenmeister“ Hans Schöffer Rede und Antwort geben könne, oder solle gemeine Bürgerschaft selbst diesen Zuschuß leisten. Zum Schluß meint er, daß „die Zeiten noch also beschaffen, daß man der Schützenkette sonder Zweifel nicht so hoch bedürftig“. Das Gericht war aber von seiner Schuldlosigkeit nicht recht überzeugt und verurteilte ihn zu einer „Beisteuer zur neuen Ritterkette in Höhe vorn 10 Reichsthaler“. Den Rest mußte die Schützengesellschaft drauflegen.
Im Laufe der Jahre fügte jeder Ritter eine Gedenkmünze mit dem Jahr „seiner“ Ritterwürde hinzu. Da diese mittlerweile sehr schwer und für den Träger eine Belastung geworden war, wurde sie im Jahr 2000 um ca. 1,5 kg „erleichtert“. Die abgenommenen Gedenkmünzen werden im fürstlichen Archiv verwahrt. Das Bild zeigt den Ritter des Jahres 2000, Peter Weidisch, mit der Ritterkette.
In dem herzförmigen Behälter im unteren Teil wurde früher eine Pergamentrolle mit den Namen der vorangegangenen Ritter verwahrt. Leider ist diese Rolle im Laufe der Jahrhunderte verloren gegangen.